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   RG, 14.11.1936 - I 124/36   

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https://dejure.org/1936,351
RG, 14.11.1936 - I 124/36 (https://dejure.org/1936,351)
RG, Entscheidung vom 14.11.1936 - I 124/36 (https://dejure.org/1936,351)
RG, Entscheidung vom 14. November 1936 - I 124/36 (https://dejure.org/1936,351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen Aufführungen, die keinem gewerblichen Zwecke dienen und zu denen die Hörer ohne Entgelt zugelassen werden? 2. Umfaßt der urheberrechtliche Begriff "öffentliche Aufführung" ausnahmslos auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 1
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Rechtsgrundlage für den Unterlassungsanspruch ist § 1004 BGB, der auf jeden Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut entsprechend anzuwenden ist (für Verletzung des Urheberrechtes vgl. RGZ 153, 1 [27]).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte in entschuldbarer Weise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer Aufklärung geben kann (vgl BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung von dem Ausnahmecharakter des § 22 a LitUrhG ausgegangen und hat hieraus gefolgert, daß diese Gesetzesvorschrift wie alle Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen sei (RGZ 153, 1 ff [23]; 140, 239; 128, 102 ff).

    Aus dem gleichen Rechtsgedanken hat das Reichsgericht in seiner für die Schallplattenwiedergabe durch den Rundfunk grundlegenden Entscheidung vom 14. November 1936 (RGZ 153, 1 ff) den Umfang der durch § 22 a LitUrhG gewahrten Aufführungsfreiheit nach den Verwertungsmöglichkeiten von Schallvorrichtungen beurteilt, wie sie bei Erlaß der Novelle von 1910 gegeben oder doch nach dem damaligen Stand der Technik voraussehbar waren.

    Denn unter diesen Begriff fallen alle nur für das Gehör bestimmten Werkwiedergaben, die nicht unmittelbar durch die Leistung eines ausübenden Künstlers bewirkt werden, sondern mit Hilfe von Vorrichtungen erfolgen, auf die das Werk festgelegt ist, mag auch deren Hörbarmachung nicht ausschließlich auf rein mechanischen Gesetzen beruhen (RGZ 153, 1 [10]).

    Sonstige Umstände, die die verspätete Geltendmachung als Handeln wider Treu und Glauben erscheinen lassen könnten, sind nicht dargetan oder ersichtlich, auch nicht etwa, dass der Beklagte sich auf einen unter Aufwand eigener Mühen und Kosten erworbenen schutzwürdigen Besitzstand berufen könne, der ihm infolge längerer Duldung der Klägerin erwachsen sei (RGZ 153, 1 [26]).

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

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  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Insoweit würden die Beziehungen der Parteien zueinander auf dem Boden der Gleichberechtigung erwachsen sein und die Parteien sich als gleichberechtigte Personen im Privatrechtsverkehr gegenüberstehen (vgl. RGZ 153, 1 [4]; 166, 218 [226]; RGZ 167, 281 [284]).

    Stehen sich die Beteiligten aber im Verhältnis der Über- und Unterordnung gegenüber, so ist das Rechtsverhältnis nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und der jetzt herrschenden Anschauung ein öffentlich-rechtliches (RGZ 93, 255 [258]; 153, 1 [4]; 166, 218 [226]; 167, 281 [284]; Urteil BGH vom 13. März 1952 - IV ZR 130/51 LM 10 zu § 13 GVG und Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 6. Aufl S 38).

    Dem erkennenden Senat obliegt nur die Prüfung, ob nach dem Wesen des Klageanspruchs, wie er sich nach den als richtig zu unterstellenden tatsächlichen Behauptungen der Kläger ergibt, ein nach Art. 61 Lamb Verf vor die Verwaltungsgerichte gehörende Rechtsstreitigkeit vorliegt (RGZ 153, 1 [4]; 167, 312 [314, 315]).

  • BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72

    Rechte an Hummel-Figuren

    Hierzu ist entscheidend auf Inhalt und Wesen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Dienstverhältnisses geschaffenen Werks abgestellt worden (RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendungen; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGHZ 33, 20, 34 - Figaros Hochzeit).

    Wird von dem in einem Abhängigkeitsverhältnis tätigen Werkschöpfer ein Werk für bestimmte Zwecke des Dienstherrn geschaffen und ermöglicht eine Rechtsübertragung dem Dienstherrn erst die vertraglich vorausgesetzte Werknutzung, so ist der Werkschöpfer auch im allgemeinen verpflichtet, seinem Dienstherrn diese Werknutzungsrechte zu verschaffen (RGZ 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendung; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Das Reichsgericht hat beispielsweise in einem Falle, in dem es darum ging, daß Schallplattenhersteller unter Berufung auf § 1 UWG und andere Vorschriften des bürgerlichen Rechts von der früheren Reichs = Rundfunk GmbH begehrten, sie solle die Sendung von Schallplatten aus der Produktion der Kläger unterlassen, eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit angenommen, obwohl außer Frage stand, daß die Reichs = Rundfunk GmbH mit hoheitlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunkwesens betraut war (RGZ 153, 1, 4 ff).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 371/81

    Urheberrechtsfähigkeit von Computerprogrammen - Nutzungsrecht eines Arbeitnehmers

    Richtig ist, daß eine stillschweigende Übertragung des Nutzungsrechts an solchen Werken anzunehmen ist, die ein Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Arbeitspflicht schafft (RGZ 153, 1; BGH GRUR 1952, 257, 258; 1960, 609, 612; NJW 1974, 904, 906; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, aaO, S. 402; Möhring/Nicolini, UrhG, § 43 Anm. 3; Möhring, GRUR 1967, 269, 276; Sieber, BB 1983, 977, 982, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Dies bedeutet, dass auch neue technische Möglichkeiten und Entwicklungen nicht zu einer Ausweitung der Ausnahmebestimmungen führen können (Schricker-Melichar, a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 153, 1; Loewenheim GRUR 1996, 636, 641).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    So hat das Reichsgericht in einem Falle, in dem es darum ging, daß Schallplattenhersteller unter Berufung auf § 1 UWG und andere Vorschriften des bürgerlichen Rechts von der früheren Reichs = Rundfunk GmbH begehrten, sie solle die Sendung von Schallplatten aus der Produktion der Kläger unterlassen, eine bürgerliche Rechtstreitigkeit angenommen, obwohl außer Frage stand, daß die Reichs = Rundfunk GmbH mit hoheitlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunkwesens betraut war (RGZ 153, 1, 4 ff).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80

    Eignung des Berufungsurteils als Grundlage des Revisionsverfahrens - Auslegung

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Rundfunkmusikdarbietungen in Gaststätten und Künstlerlizenz

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

  • BGH, 07.10.1960 - I ZR 17/59

    GEMA als Treuhänderin der Aufführungsrechte des Urhebers - Erlaubnis der GEMA als

  • BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52

    Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf

  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
  • BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58

    Tonträger und Orchester

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 10/58

    Keine Ferien für den lieben Gott

  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52

    Nutzungsrecht an Straßenbäumen

  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 85/52

    Nichtanmeldung eines Rückerstattungsfalls

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